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LG Sportprogramm ab 22. Juni 2020
Geschrieben von Karl am Sonntag, 21. Juni 2020

Bayerische Staatsregierung kündigt weitere Maßnahmen ab dem 22. Juni an.
Umfangreiche neue Lockerungen für den Sport in Bayern.
 
Der Sport in Bayern bewegt sich Schritt für Schritt weiter in Richtung Normalität. Nach einer positiven Bestandsaufnahme nach den Pfingstferien und einer stabilen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Zuge der Coronakrise hat die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Dienstag weitere wichtige Teile des Sportlebens ab Montag, 22. Juni, beschlossen:  
 
Es werden die bislang geltenden Obergrenzen für den Indoor- und Outdoor-Sport von 20 Personen aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Näheres hierzu regelt die aktuelle Fassung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. Bay. IfSMV), die heute in Kraft tritt. Mehr Informationen gibt es in Kürze in den Handlungsempfehlungen auf www.blsv.de/coronavirus.  
Darüber hinaus sind ab dem 22. Juni Hallenbäder wieder geöffnet, auch Veranstaltungen wie beispielsweise Vereinssitzungen sind zukünftig mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Veranstaltungen bleiben dagegen weiterhin untersagt, auch das Verbot von Großveranstaltungen bleibt bis mindestens 31. August 2020 bestehen.
Basis aller Lockerungen ist weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Ebenso sollte in geschlossenen Räumen weiterhin für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Großer Schritt und große Verantwortung zugleich“
„Die neuen Lockerungen im Sport sind für uns ein weiterer entscheidender Schritt“, kommentiert Jörg Ammon die beschlossenen Lockerungen. Der BLSV-Präsident weiter: „Ebenso wichtig wie die stufenweise Rückkehr zur Normalität ist für uns, dieser großen Verantwortung auch gerecht zu werden. Wenn wir alle im Sport die Vorgaben verantwortungsvoll und gesundheitsbewusst einhalten, bin ich fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung die nächsten Schritte angehen können. Nachdem nun die Stufe 2 des Konzepts für den Sport umgesetzt wurde, ist unser Ziel, in einer nächsten Stufe den Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich wieder aufzunehmen. Danach stehen dann noch Lockerungen für Kontaktsportarten an. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich die Lockerungsschritte im 14-tägigen Rhythmus bewährt und sollten für die beiden verbleibenden Stufen beibehalten werden.“

Welche Erleichterungen gelten ab dem 22.06.2020?
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 16.06. gelten weitere Lockerungen ab dem 22. Juni 2020 für den Sport. Diese lauten wie folgt:  
• Der Betrieb von Hallenbädern ist unter Vorlage eines Hygieneschutzkonzepts wieder erlaubt.  
• Vereinsveranstaltungen und -versammlungen sind möglich – max. 50 Personen im Innen- und max. 100 Personen im Außenbereich.  
• Die maximale Gruppengröße von 20 Personen wird im Indoor- und Outdoorbereich aufgehoben.
• Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden.  
• Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs

Wie viele Personen dürfen in Indoorsportstätten trainieren?
Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen.  
Eine exakte Berechnungsmethode oder eine „Faustregel“ zur Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl können aufgrund der jeweils einzelfallbezogenen, zu betrachtenden Umstände nicht an die Hand gegeben werden.

Muss ich Indoor-Trainingseinheiten zeitlich begrenzen?
Ja, gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse werden Indoor auf höchstens 60 Minuten begrenzt.

Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Fußball spielen (oder andere Mannschaftssportarten)?
Körperkontakt bleibt weiterhin verboten. Die Sportausübung erfolgt weiterhin grundsätzlich kontaktlos.
 
Sind Umkleidekabinen und Duschen weiterhin geschlossen zu halten?
Duschen und Umkleiden dürfen ab dem 22.06.2020 wieder geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen.

Welche Schutzmaßnahmen muss ich bei der Öffnung von Umkleiden und Duschen beachten?
Lt. Rahmenhygienekonzept Sport sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:  
• Einhaltung des Mindestabstands, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir, Dusche, etc.
• Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich
• In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein
• Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen

Gilt bei der Nutzung von Umkleidekabinen und WC-Anlagen eine Maskenpflicht?
Ja, bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen in geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht.
 
Darf ich Fahrgemeinschaften bilden?
Ja. Das ist möglich. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

Sind Begleitpersonen bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erlaubt?
Zuschauer sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht zugelassen.

Wo finde ich das gesamte Rahmenhygienekonzept Sport?
Das gesamte Rahmenhygienekonzept Sport ist als PDF-Datei unter folgendem Link zu finden:  
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf
» Substance: pragmaMx » Style: Ahren Ahimsa
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